Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Kunde die nachstehenden Lieferbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Wir haften für alle Schäden an den uns übergebenen Gegenständen, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden unsererseits entstanden sind. Soweit unsere Haftung in Frage kommt, kann ausschließlich Geldersatz für den Verlust oder die Beschädigung des Reinigungsgutes höchstens Höhe des Wiederbeschaffungspreises, abzüglich eines Abzugs „neu für alt“ (also unter Berücksichtigung der üblichen Trage-/Verwendungsdauer des Reinigungsgutes und seines Alters) verlangt werden; der Ersatz von Folgekosten der Wiederbeschaffung kann nur auf Nachweis der Kosten erfolgen. Beruht unsere Haftung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Kunde ausschließlich Geldersatz für den Verlust oder die Beschädigung des Reinigungsgutes in Höhe des 10-fachen des Bearbeitungspreises verlangen; auch in diesem Fall ist der Ersatz von Folgekosten der Wiederbeschaffung von der Vorlage geeigneter Nachweise abhängig.
3. Wir übernehmen keine Haftung für Knöpfe, Reissverschlüsse, Ornamente, Schnallen, Bändel usw., sowie für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden, z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, frühere unsachgemässe Behandlung, andere verborgene Mängel, sowie nicht entfernten Tascheninhalt bei Berufskleidung.
4. Die uns übergebenen Gegenstände sind beim Wäschedienst Heinze gegen Feuer- und Elementarschäden versichert ab Übernahme und bis Auslieferung durch uns. Wenn eine Lieferung nicht mit dem Wäschedienst Heinze eigenen Transportmitteln befördert wird, geht der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5. Der Wäschedienst Heinze haftet nicht für Schäden oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
6. Die Preise sind netto zahlbar innerhalb 2 Tagen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor einen Verzugszins zu berechnen.
7. Der Kunde anerkennt die Richtigkeit der Lieferung auch bei Unterzeichnung des Lieferscheines durch einen seiner Mitarbeiter. Sofern der Kunde der Schmutzwäsche-Anlieferung bzw. der Mietwäsche-Rücklieferung keinen Lieferschein beilegt, anerkennt der Kunde vorbehaltlos die Eingangszählung bzw. die bei dem Wäschedienst Heinze festgestellten Gewichte und Stück zahlen.
8. Anlieferungs- und Abholort der Wäsche muss mit unserem Lieferwagen erreichbar sein. Von uns zur Verfügung gestellte Transportmittel sind und bleiben Eigentum des Wäschedienst Heinze und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
9. Nicht kundenspezifische Wäsche muss permanent gezeichnet werden. Neue, ungezeichnete Wäsche muss separat bereitgehalten werden. Für von dem Wäschedienst Heinze gezeichnete Wäsche wird der Zeitaufwand verrechnet.
10. Mietartikel bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Die Verwendung darf nur vom Mieter erfolgen.
11. Die Mietartikel sind sachgemäss zu lagern und vor Stock /Vergrauung zu schützen und dürfen nur zu dem für sie bestimmten Zweck benützt werden.
12. Für abhanden gekommene, beschädigte oder durch unsachgemässe Behandlung verdorbene Mietartikel wird der jeweilige Ersatzpreis berechnet.
13. Der Kunde darf die Mietartikel nicht selbst oder durch Dritte waschen lassen. Der Wäschedienst Heinze AG behält sich Schadenersatzforderungen vor.
14. Unsererseits besteht kein Versicherungsschutz für Mietartikel, die sich beim Kunden befinden. Der Mieter haftet für jeden Schaden bzw. für das Abhandenkommen an den ihm zur Verfügung gestellten Mietartikeln bis zur Übergabe an unseren Lieferdienst.
15. Ein Anspruch auf Vergütung für unbenutzt zurückgegebene Mietartikel besteht aus hygienischen Gründen nicht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Düsseldorf.
Düsseldorf 01.01.2014
Wir haften für alle Schäden an den uns übergebenen Gegenständen, die durch grobfahrlässiges Verschulden unsererseits entstanden sind. Soweit unsere Haftung in Frage kommt, kann nur Geldersatz in Höhe des Zeitwertes verlangt werden. Als Neupreis gilt maximal der von dem Wäschedienst Heinze verlangte 10-fache Bearbeitungspreis.